Erster Job in Luxemburg als deutscher Grenzgänger: Welche administrativen Schritte sind zu beachten?

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Publié le 13/07/2026, par Loïc Braun

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Sie wohnen in Deutschland und haben gerade Ihren ersten Arbeitsvertrag in Luxemburg unterschrieben? Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören nun zu den Grenzgängern. Sie fragen sich, welche administrativen Schritte nun erforderlich sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige!



Welche Verwaltungsschritte sind für den ersten Job in Luxemburg erforderlich?


Keine Sorge, die Formalitäten sind weniger kompliziert, als sie zunächst erscheinen!


Krankenversicherung


Ihr luxemburgischer Arbeitgeber muss Sie innerhalb von acht Tagen nach Beginn Ihres Arbeitsvertrags beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) anmelden. Dadurch sind Sie automatisch über das luxemburgische Sozialversicherungssystem abgesichert.

Ihre luxemburgische Sozialversicherungskarte wird Ihnen anschließend automatisch per Post zugeschickt. Mit dieser können Sie medizinische Leistungen in Luxemburg in Anspruch nehmen.


Wenn Sie sich auch in Deutschland behandeln lassen möchten, müssen Sie bei der Caisse Nationale de Santé (CNS) das Formular S1 beantragen und dieses anschließend bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. So können Sie medizinische Leistungen in Ihrem Wohnsitzland nach den in Deutschland geltenden Regelungen in Anspruch nehmen.


Steuern


Als in Deutschland wohnhafter Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung in Luxemburg wird Ihr Gehalt grundsätzlich in Luxemburg besteuert.

Das CCSS übermittelt Ihre Beschäftigungsdaten automatisch an die luxemburgische Steuerverwaltung (Administration des contributions directes). Anschließend erhalten Sie eine Lohnsteuerkarte, die Ihr Arbeitgeber für den direkten Lohnsteuerabzug verwendet.


Je nach Ihrer persönlichen Situation kann es außerdem erforderlich sein, eine Steuererklärung in Luxemburg abzugeben.


Darüber hinaus müssen deutsche Grenzgänger ihre in Luxemburg erzielten Einkünfte in der Regel auch beim deutschen Finanzamt angeben. Auch wenn diese Einkünfte in Deutschland normalerweise nicht erneut besteuert werden, können sie den Steuersatz beeinflussen, der auf Ihre übrigen Einkünfte angewendet wird.



Mehr über Ihre Rechte erfahren


Rente


Durch Ihre Beiträge zur luxemburgischen Rentenversicherung erwerben Sie Rentenansprüche. Um Anspruch auf eine luxemburgische Altersrente zu haben, müssen insgesamt 120 Versicherungsmonate nachgewiesen werden. Versicherungszeiten aus Luxemburg können mit den in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat zurückgelegten Zeiten zusammengerechnet werden. Jedes Land zahlt anschließend den Teil der Rente aus, der den dort geleisteten Beitragszeiten entspricht.


Familienleistungen


Ob und in welcher Höhe Familienleistungen gezahlt werden, hängt von Ihrer familiären und beruflichen Situation ab. Arbeitet ein Elternteil in Deutschland und der andere in Luxemburg, bestimmen die europäischen Koordinierungsvorschriften, welches Land vorrangig zuständig ist. Sind die luxemburgischen Familienleistungen höher als die deutschen, kann Luxemburg eine Differenzzahlung leisten.


Arbeitslosigkeit


Wer nach dem Ende seines Arbeitsvertrags (Vertragsende oder Entlassung) in Luxemburg vollständig arbeitslos wird, muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld wird nach deutschem Recht von Deutschland gezahlt. Die in Luxemburg zurückgelegten Beschäftigungszeiten können mithilfe des Formulars U1, das von den luxemburgischen Behörden ausgestellt wird, berücksichtigt werden.



Weitere Informationen zum luxemburgischen Arbeitsrecht finden Sie auf unserem Blog.

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